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   BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 5.88   

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BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 5.88 (https://dejure.org/1989,7216)
BVerwG, Entscheidung vom 15.09.1989 - 8 C 5.88 (https://dejure.org/1989,7216)
BVerwG, Entscheidung vom 15. September 1989 - 8 C 5.88 (https://dejure.org/1989,7216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung für die Mehrbelastung der Mittelgrundstücke - Anforderungen an als Ortsdurchfahrten klassifizierte Straßen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 374
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 08.10.1976 - IV C 56.74

    Gemeindliches Ermessen bei der erschließungsbeitragsrechtlichen Berücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 5.88
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. statt vieler Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG IV C 56.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 18 S. 15 ) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, das Bundesrecht gestatte den Gemeinden grundsätzlich, ihre Verteilungsregelung dahin zu modifizieren, daß Grundstücken, die neben der jeweils abzurechnenden Anbaustraße durch eine oder mehrere weitere Erschließungsanlagen der gleichen Art erschlossen werden, eine Vergünstigung mit der Folge einzuräumen ist, daß zu Lasten der übrigen beitragspflichtigen Grundstücke die mehrfach erschlossenen Grundstücke nicht in vollem, der Art und dem Maß ihrer Nutzung entsprechenden, sondern nur in einem geringeren Umfang an der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands jeder der sie erschließenden Anlagen teilnehmen.

    Eine solche Entscheidung des Ortsgesetzgebers rechtfertigt sich aus der Überlegung, daß die zweifache Erschließung durch etwa zwei Anbaustraßen regelmäßig einem Eckgrundstück nur einen minderen als einen gleichsam doppelten Erschließungsvorteil vermittelt und es angesichts dessen gerechtfertigt erscheint, "einer konkreten finanziellen Doppelbelastung des Eckgrundstücks" entgegenzuwirken (Urteil vom 8. Oktober 1976, a.a.O. S. 17).

    Zwar kann der Grundsatz der Verwaltungspraktikabilität eine ortsgesetzliche Anordnung rechtfertigen, nach der Eckgrundstücken eine Ermäßigung ohne Rücksicht auf eine erfolgte oder zukünftige Beitragszahlung für die zweite Anbaustraße und damit ohne Rücksicht auf eine konkrete finanzielle Doppelbelastung zu gewähren ist (vgl. Urteil vom 8. Oktober 1976, a.a.O. S. 17).

    Doch greift der Grundsatz der Verwaltungspraktikabilität als Rechtfertigungsgrund für die unterschiedliche Behandlung von Eckgrundstücken Mittelgrundstücken nur dort, wo die Beantwortung der Frage, ob eine finanzielle Doppelbelastung eintreten würde, mit umfangreichen Nachforschungen und beträchtlichen rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten verbunden ist, wie es beispielsweise zutrifft bei der Klärung der Fragen, ob eine Beitragspflicht für die zweite, die Ecklage begründende Straße in früheren Zeiten abgelöst worden ist oder ob es sich bei ihr um eine vorhandene Erschließungsanlage im Sinne des § 180 Abs. 2 BBauG handelt (vgl. Urteil vom 8. Oktober 1976, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 5.88
    Auf diese Rechtslage ist ungeachtet dessen abzustellen, daß am 1. Juli 1987 das Gesetz über das Baugesetzbuch vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2191) in Kraft getreten ist (vgl. u.a. Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - BVerwGE 78, 125 [BVerwG 24.09.1987 - 8 C 75/86]).
  • BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 58.85

    Ortsdurchfahrten - Anbaustraße - Gehwege - Klassifizierte Straße - Erschlossene

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 5.88
    Ortsdurchfahrten von klassifizierten Straßen sind beitragsfähige Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG (vgl. u.a. Urteil vom 20. August 1986 - BVerwG 8 C 58.85 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 49 S. 47 ).
  • BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 4.88

    Selbstständige öffentliche Aufgabe der Gemeinde - Gegenstand der Straßenbaulast -

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 5.88
    Ordnet eine Satzung die Gewährung einer Vergünstigung für Eckgrundstücke zu Lasten der Mittelgrundstücke einer "normalen" gemeindlichen Anbaustraße für den Fall an, daß es sich bei der die Ecklage begründenden weiteren Anlage um die Ortsdurchfahrt einer sog. klassifizierten Straße handelt, gebietet Bundesrecht, die Vergünstigungsregelung ausschließlich zu beziehen auf die Kosten solcher Teilanlagen der abzurechnenden Anbaustraße, deren erstmalige Herstellung auch in der Ortsdurchfahrt der klassifizierten Straße grundsätzlich einen beitragsfähigen Erschließungsaufwand auszulösen geeignet ist (wie Urteil vom 15. September 1989 - BVerwG 8 C 4.88 -).
  • BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 24.85

    Verteilung des Erschließungsaufwands bei Eckgrundstücken

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 5.88
    Eine Modifikation, die dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) widerspricht, ist unzulässig, und zwar nicht erst wegen des Verstoßes gegen den Gleichheitssatz, sondern schon deshalb, weil § 131 Abs. 2 BBauG sie nicht gestattet (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 24.85 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 65 S. 89 ).
  • BGH, 22.02.1971 - III ZR 205/67

    GOA - Ö-R Körperschaft - Öffentliche Straße - Verkehrssicherungspflicht -

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 5.88
    Anders als die Herstellung der übrigen Teilanlagen wird jedoch die Herstellung der Beleuchtungseinrichtung einer Anbaustraße nicht von der Straßenbaulast erfaßt; die Beleuchtung der öffentlichen Straßen ist nicht Gegenstand der Straßenbaulast, sondern eine selbständige öffentliche Aufgabe, die der Gemeinde obliegt unabhängig davon, wer Träger der Straßenbaulast ist (vgl. im einzelnen u.a. BGH, Urteil vom 22.. Februar 1971 - III ZR 205/67 - Verkehrsblatt 1971.609 sowie Kodal/ Krämer, Straßenrecht, 4. Aufl. 1985, S. 1258 jeweils m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 10.81

    Erschließungsanlage - Erschließungsaufgabe - Gemeinde - Erschließungsbeitrag -

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 5.88
    Fehlt es an dieser Voraussetzung, kommt - wie den §§ 123 Abs. 1, 127 Abs. 1 BBauG zu entnehmen ist - eine Erschließungsbeitragserhebung nicht in Betracht (vgl. u.a. Urteile vom 5. September 1975 - BVerwG IV C 2.73 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 13 S. 1 und vom 25. November 1981 - BVerwG 8 C 10.81 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 22 S. 13 ).
  • BVerwG, 05.09.1975 - IV C 2.73

    Gemeinde - Erschließungsbeiträge - Bundesfernstraße - Bund - Baulast

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 5.88
    Fehlt es an dieser Voraussetzung, kommt - wie den §§ 123 Abs. 1, 127 Abs. 1 BBauG zu entnehmen ist - eine Erschließungsbeitragserhebung nicht in Betracht (vgl. u.a. Urteile vom 5. September 1975 - BVerwG IV C 2.73 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 13 S. 1 und vom 25. November 1981 - BVerwG 8 C 10.81 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 22 S. 13 ).
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